OLG bestätigt: Weiterleiten von Geschäfts-Mails kann ein Kündigungsgrund sein

OLG München, Urteil vom 31. Juli 2024 – Az. 7 U 351/23 e

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München macht deutlich: Das unbefugte Weiterleiten von Firmen-E-Mails an private Accounts kann erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen haben und bis hin zur fristlosen Kündigung führen.

Sachverhalt

Die Weiterleitung geschäftlicher Mails an das private Postfach gestaltet sich nicht nur aus Sicht des Datenschutzes als problematisch- auch spielen arbeitsrechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. 

Ein ehemaliges Vorstandsmitglied aus Bayern hatte gegen seine fristlose Kündigung geklagt, doch das Gericht entschied zugunsten des Arbeitgebers. Der Vorstand eines Unternehmens hatte vertrauliche E-Mails, darunter Gehalts- und Geschäftsprozessdaten, per CC an seine private E-Mail-Adresse weitergeleitet. Obwohl er keine Kenntnisnahme durch Dritte nachweisen konnte, sah das Gericht in seinem Verhalten einen gravierenden Verstoß gegen die geltenden Datenschutzvorschriften.

Urteilsgründe

Mehrere Gründe sprachen nach Ansicht der Richter für die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Das Gericht hob hervor, dass die Weiterleitung der E-Mails eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt. Diese Verarbeitung war ohne die erforderliche Einwilligung der Betroffenen erfolgt und somit rechtswidrig. Zudem verstieß der Vorgang gegen die Sorgfaltspflichten des Vorstands gemäß dem Aktiengesetz (AktG).

Des Weiteren sah das Gericht die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unter keinen Umständen als zumutbar für den Arbeitgeber an, da das Vertrauensverhältnis aufgrund des Fehlverhaltens irreparabel beschädigt war.

Fazit

Das Urteil zeigt: Der Umgang mit vertraulichen Informationen ist sensibel und darf nicht leichtfertig erfolgen. Das unbefugte Weiterleiten von E-Mails an private Accounts kann nicht nur datenschutzrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch die Grundlage für eine fristlose Kündigung sein. Besonders bei sensiblen Daten wie Gehältern oder Geschäftsgeheimnissen ist daher Vorsicht geboten.

Vertrauliche Unternehmensdaten sollten nur auf sicheren, genehmigten Wegen verarbeitet werden. Das unbefugte Weiterleiten an private E-Mail-Adressen stellt einen erheblichen Verstoß gegen Datenschutz und arbeitsrechtliche Pflichten dar und kann die Vertrauensbasis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig zerstören.

Klare Richtlinien zum Umgang mit E-Mails und Daten im Arbeitsalltag helfen, rechtliche Risiken zu minimieren. Zudem sollten Mitarbeiter: innen regelmäßig über den sensiblen Umgang mit vertraulichen Informationen geschult werden.

Kontakt

Sie möchten Ihre internen Prozesse datenschutzrechtlich prüfen lassen? Gerne unterstützen wir als externe Datenschutzbeauftragte oder Rahmen einer Projektzusammenarbeit bei Ihrem Vorhaben.

Melden Sie sich gerne unter datenschutz@bitkom-service.de

Share